Was machen Hebammen?

   
 


 

 

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Hebammen sind dafür ausgebildet, physiologische Schwangerschaften, Geburten und Wochenbetten eigenverantwortlich zu betreuen. Die Ausbildung wurde inzwischen akademisiert und dauert 4 Jahre.


Im Hebammengesetz sind die Zuständigkeiten, Kompetenzen und Grenzen für Hebammen geregelt.

§ 4, Abs. 1 lautet: Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Hebamme" oder "Entbindungspfleger" sowie Dienstleistungserbringer im Sinne des § 1 Abs. 2 berechtigt. Die Ärztin und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Entbindung eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger zugezogen wird. 

In der Praxis findet man Hebammen in

  • Kliniken, wo sie als
    • angestellte Hebammen im Schichtdienst unter ärztlicher Leitung arbeiten
    • freiberufliche Hebammen im Belegsystem (Schichtdienst/Dauerbegleitung/Bereitschaft) mit vertraglich geregelter ärztlicher Zusammenarbeit arbeiten,
  • Arztpraxen, wo sie auf Wunsch der/s niedergelassenen Gynäkologin/en freiberuflich oder angestellt in der Vorsorge und/oder Geburtsvorbereitung, Rückbildung und Stillberatung arbeiten,
  • Hebammenpraxen, wo sie entweder alleine oder als Hebammenteam Schwangererenvorsorge, Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Stillberatung, ev. Babymassage, etc. anbieten,
  • Geburtshäusern, wo sie das gesamte Angebot einschließlich Geburtshilfe anbieten
  • als niedergelassene freiberufliche Hebammen, die teilweise von der Schwangerenvorsorge über Geburtshilfe zur Nachsorge alles anbieten, auch Kurse, die aber auch nur Auszüge des Angebots ausüben.
  • sehr viele Hebammen bieten Nachsorge unabhängig davon, wo sie arbeiten.

Darüber hinaus gibt es viele Hebammen, die in Familienbildungsstätten, anderen pädagogischen Einrichtungen, manche auch bei städtische Ämtern wie z.B. dem Gesundheitsamt oder auch im Krankenhaus auf der Wöchnerinnenstation arbeiten.

Hebammenleistungen werden von der Kasse bezahlt! Manche Zusatzleistungen müssen selbst bezahlt werden, die Hebamme informiert Sie vorher darüber.

Die gesetzlichen Regelungen zur Ausübung des Berufes kann man sehr übersichtlich auf der Homepage:

www.hebammengesetz.de nachlesen. Dort finden sich aktuelle Diskussionen, die Berufsordnung, die Gebührenordnung, das Hebammengesetz und die jeweils neuesten Änderungen.

 
 

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